BAföG beantragen
BAföG fördert Ausbildung und Studium einkommensabhängig. Wo Sie es beantragen, welche Nachweise zählen und wie viel zurückgezahlt wird.
Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, unterstützt der Staat Schülerinnen, Schüler und Studierende, deren eigenes Einkommen und das der Eltern für die Ausbildung nicht ausreicht. Zuständig ist für Studierende das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk, für schulische Ausbildung das Amt am Wohnort.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Amt für Ausbildungsförderung, bei Studium das Studierendenwerk
- Kosten
- kostenfrei
- Dauer
- Bearbeitung mehrere Wochen
- Online
- ja, über BAföG Digital
Voraussetzungen
- Sie absolvieren eine förderfähige schulische oder akademische Ausbildung.
- Ihr Einkommen und das Ihrer Eltern liegen im geförderten Rahmen.
- Sie erfüllen die Altersgrenzen und Leistungsnachweise.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- ausgefüllte Formblätter oder Online-Antrag
- Einkommensnachweise der Eltern und gegebenenfalls eigene
- Immatrikulations- oder Schulbescheinigung
So läuft es ab
- Antrag online über BAföG Digital oder mit den Formblättern stellen.
- Einkommensnachweise und Ausbildungsbescheinigung beifügen.
- Das Amt prüft die Voraussetzungen und setzt die Förderung fest.
Wie viel BAföG gibt es?
Der Höchstsatz für Studierende liegt nach der letzten Reform bei bis zu 992 Euro im Monat, wenn Sie auswärts wohnen und sich selbst kranken- und pflegeversichern. Darin enthalten ist eine Wohnkostenpauschale von 380 Euro. Wie viel Sie tatsächlich erhalten, hängt von Ihrem Bedarf sowie vom Einkommen und Vermögen ab.
Rückzahlung
Studierende erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Zurückgezahlt wird nur der Darlehensanteil, und das erst nach dem Studium, einkommensabhängig und auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Schüler-BAföG muss in der Regel gar nicht zurückgezahlt werden.
Antrag über BAföG Digital
Den Antrag stellen Sie online über das bundesweite Portal BAföG Digital, mit Online-Ausweisfunktion sogar vollständig papierlos. Zuständig ist bei einem Studium das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk, bei schulischer Ausbildung das Amt am Wohnort. Ein früher Antrag lohnt sich, da nicht rückwirkend gefördert wird.
Tipp: Reichen Sie den Antrag rechtzeitig zu Beginn der Ausbildung ein, denn BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt. Ein formloser Erstantrag sichert bereits den frühen Beginn der Förderung, die vollständigen Unterlagen können Sie nachreichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?
Für Studierende liegt er bei bis zu 992 Euro im Monat, wenn Sie auswärts wohnen und sich selbst versichern. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Bedarf, Einkommen und Vermögen.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Beim Studium ist die Hälfte der Förderung ein zinsloses Darlehen, das nach dem Studium einkommensabhängig und bis zu einem Höchstbetrag zurückgezahlt wird. Schüler-BAföG muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Bekomme ich BAföG, wenn meine Eltern gut verdienen?
Das Einkommen der Eltern wird angerechnet. Ob und wie viel BAföG Sie erhalten, hängt von Freibeträgen, der Zahl der Geschwister und Ihrer Wohnsituation ab. Ein Antrag kann sich auch bei mittlerem Elterneinkommen lohnen.
Kann ich BAföG online beantragen?
Ja, über das bundesweite Portal BAföG Digital. Der Antrag lässt sich dort ausfüllen und mit Online-Ausweisfunktion oder elektronischer Unterschrift absenden.
Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.