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Wirtschaft & Gewerbe

Gewerbe anmelden

Wer selbstständig ein Gewerbe betreibt, muss es anmelden. Wo das geht, was es kostet und welche Angaben nötig sind.

Wer eine selbstständige, auf Dauer angelegte und auf Gewinn gerichtete Tätigkeit aufnimmt, muss ein Gewerbe anmelden. Ausgenommen sind freie Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat.

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständig
Gewerbeamt / Ordnungsamt der Gemeinde
Kosten
je nach Kommune etwa 20 bis 65 €
Dauer
Anmeldung sofort, Gewerbeschein direkt
Online
in vielen Kommunen digital möglich

Voraussetzungen

  • Sie üben eine gewerbliche, selbstständige Tätigkeit aus.
  • Für bestimmte Gewerbe sind Erlaubnisse oder Nachweise nötig, etwa im Handwerk oder in der Gastronomie.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die entsprechenden Genehmigungen
  • bei ausländischen Staatsangehörigen gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis mit Gewerbeerlaubnis

So läuft es ab

  1. Gewerbeanmeldung online oder beim Gewerbeamt ausfüllen.
  2. Tätigkeit genau beschreiben und Unterlagen vorlegen.
  3. Gebühr zahlen und den Gewerbeschein erhalten.
  4. Das Amt informiert Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer automatisch.

Gewerbe oder freier Beruf?

Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Freie Berufe, etwa in Heilkunde, Recht, Beratung, Wissenschaft oder Publizistik, melden kein Gewerbe an, sondern registrieren sich direkt beim Finanzamt. Ob Ihre Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt. Diese Einordnung hat Folgen für Gewerbesteuer und Kammerpflicht.

Was nach der Anmeldung passiert

Das Gewerbeamt informiert automatisch weitere Stellen: das Finanzamt sendet Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, über den Sie Ihre Steuernummer erhalten. Je nach Tätigkeit werden auch die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer sowie die zuständige Berufsgenossenschaft benachrichtigt. Um diese Meldungen müssen Sie sich also nicht selbst kümmern.

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Manche Tätigkeiten dürfen Sie erst nach einer besonderen Erlaubnis ausüben, etwa in Gastronomie, Handwerk, Bewachung, Personenbeförderung oder Immobilienvermittlung. Klären Sie vor der Anmeldung, ob Ihr Vorhaben erlaubnispflichtig ist, und bringen Sie die nötigen Nachweise mit. Ohne die Erlaubnis kann die Anmeldung nicht abgeschlossen werden.

Tipp: Beschreiben Sie die Tätigkeit möglichst genau und vollständig. Spätere Erweiterungen erfordern eine Ummeldung. Nach der Anmeldung meldet sich das Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie für die Steuernummer ausfüllen müssen.

Häufige Fragen

Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

Nein. Freie Berufe wie Ärztinnen, Anwälte, Journalistinnen oder viele beratende Tätigkeiten melden kein Gewerbe an, sondern registrieren sich direkt beim Finanzamt.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gebühr legt die Kommune fest und liegt meist zwischen 20 und 65 Euro. Bei mehreren beteiligten Personen kann sie höher ausfallen.

Muss ich das Gewerbe vor dem Start anmelden?

Die Anmeldung soll bei Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.

Kann ich das Gewerbe online anmelden?

In vielen Kommunen ja. Über das jeweilige Online-Portal füllen Sie die Gewerbeanmeldung aus und weisen sich digital aus. Andernfalls erfolgt die Anmeldung im Gewerbe- oder Ordnungsamt.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Wer nur geringe Umsätze erzielt, kann beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung wählen und muss dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Das entscheiden Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, nicht bei der Gewerbeanmeldung selbst.

Verwandte Leistungen

Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.