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Barrierefreiheit im Netz: Warum viele Behördenseiten die Vorgaben verfehlen

Redaktion Staat Modern 20.07.2026

Wer eine Behörde im Internet aufsucht, sollte das ohne Hürden tun können, ganz gleich ob mit Sehbehinderung, motorischer Einschränkung oder einfach am kleinen Handy-Bildschirm. Die Realität sieht anders aus: Prüfberichte zeigen seit Jahren, dass kaum eine staatliche Website die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit vollständig erfüllt. Dabei ist sie längst keine freiwillige Zugabe mehr, sondern rechtlich verpflichtend.

Was vorgeschrieben ist

Für öffentliche Stellen in Deutschland gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV 2.0. Sie setzt die europäische Richtlinie 2016/2102 um und verlangt, dass Websites und Apps von Behörden barrierefrei gestaltet sind. Maßstab sind die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Konformitätsstufe AA. Seit Juni 2025 kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hinzu, das vor allem private Anbieter in die Pflicht nimmt, etwa bei Onlineshops und Bankdiensten. Für die Verwaltung selbst gelten die Regeln also schon länger, und sie sind verbindlich.

Woran es in der Praxis hakt

Dass die Vorgaben trotzdem oft verfehlt werden, liegt selten am bösen Willen. Meist fehlen das technische Wissen und die Ressourcen. Typische Mängel sind immer wieder dieselben: Bilder ohne Alternativtext, zu schwache Farbkontraste, Seiten, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen, unverständliche Formulare oder eine Struktur, die Screenreader ins Leere laufen lässt. Für die Betroffenen bedeutet das eine echte Benachteiligung, denn ein nicht bedienbares Online-Formular heißt im Zweifel: doch wieder persönlich zum Amt.

Warum das alle betrifft

Barrierefreiheit wird gern als Sonderthema für eine kleine Gruppe missverstanden. Tatsächlich profitieren alle davon. Klare Sprache, gute Kontraste und eine logische Bedienung helfen älteren Menschen, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen und jedem, der unterwegs bei Sonnenlicht auf dem Smartphone etwas erledigen will. Eine barrierefreie Behördenseite ist damit schlicht eine gut gemachte Seite. Das passt zum Anspruch eines bürgernahen E-Government, das niemanden ausschließt.

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Was jeder Träger selbst tun kann

Der erste Schritt ist ein ehrlicher Blick auf das eigene Angebot. Vieles lässt sich ohne Fachgutachten erkennen: Sind alle Bilder beschriftet? Lässt sich die Seite nur mit der Tastatur bedienen? Reichen die Kontraste? Ist die Sprache verständlich? Eine praxisnahe Orientierung dafür bietet der Ratgeber auf webaccessibility.de, der die Anforderungen für kleinere Träger ohne eigene IT-Abteilung aufbereitet. Ein solcher Selbsttest ersetzt keinen vollständigen Fachaudit, zeigt aber schnell die größten Lücken.

Was jetzt zählt

Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig, die Umsetzung hinkt hinterher. Für Behörden lohnt es sich, das Thema nicht als lästige Pflicht abzutun, sondern als Teil guter Verwaltung zu begreifen. Wer seine Online-Dienste barrierefrei anbietet, spart am Ende Wege, Rückfragen und Papier, und erreicht alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Die Werkzeuge dafür sind vorhanden. Es kommt darauf an, sie auch zu nutzen.

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