Das Onlinezugangsgesetz: Wie Verwaltungsleistungen online kommen
Das Onlinezugangsgesetz soll dafür sorgen, dass Sie Behördenleistungen im Netz erledigen können. Der Weg dahin ist länger als geplant. Dieser Überblick erklärt, was das Gesetz will, was die Novelle ändert und wo es hakt.
Das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, trat 2017 in Kraft und verpflichtete Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Das ursprüngliche Ziel, mehrere Hundert Leistungen bis Ende 2022 online bereitzustellen, wurde nicht erreicht. Zu unterschiedlich waren die technischen Voraussetzungen, zu verteilt die Zuständigkeiten im föderalen Staat.
Das OZG-Änderungsgesetz
Im Juli 2024 trat das OZG-Änderungsgesetz in Kraft, oft OZG 2.0 genannt. Es zieht Lehren aus dem ersten Anlauf. Der wichtigste Unterschied: Die starre Umsetzungsfrist ist gestrichen. Damit stellt der Gesetzgeber klar, dass die Digitalisierung der Verwaltung keine einmalige Aufgabe mit Stichtag ist, sondern eine Daueraufgabe, die laufend weiterentwickelt wird.
Ein Konto für alle Leistungen
Kern der Novelle ist ein durchgängiges, medienbruchfreies Verfahren. Bürgerinnen und Bürger sollen sich mit einem zentralen Nutzerkonto, der BundID, bei allen digitalen Leistungen ausweisen können. Für Unternehmen gibt es ein Organisationskonto. Die BundID soll perspektivisch zur DeutschlandID weiterentwickelt werden und künftig auch ein Postfach für die Kommunikation mit Behörden bieten. Zum Anmelden dient unter anderem die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises.
Diese Leistungen kommen zuerst
Der Bund konzentriert sich auf besonders häufig nachgefragte Fokusleistungen. Dazu zählen unter anderem die Wohnsitzummeldung, das Elterngeld, die Eheschließung und die Kfz-Zulassung. Nach dem Prinzip Einer für Alle entwickelt jeweils ein Land eine Leistung und stellt sie den anderen zur Nachnutzung bereit, statt dass jede Kommune bei null anfängt.
Kurz gesagt: Das OZG 2.0 setzt auf ein einheitliches Nutzerkonto, verbindliche Standards und Nachnutzung statt auf einen einzelnen Stichtag. Ob die digitale Verwaltung dadurch spürbar schneller wird, hängt an der konsequenten Umsetzung in Ländern und Kommunen.
Häufige Fragen
Was ist das OZG 2.0?
So wird das OZG-Änderungsgesetz von 2024 genannt. Es novelliert das Onlinezugangsgesetz, streicht die feste Umsetzungsfrist und setzt auf ein zentrales Nutzerkonto, verbindliche Standards und die Nachnutzung von Leistungen.
Warum wurde die Umsetzungsfrist gestrichen?
Um deutlich zu machen, dass die Digitalisierung der Verwaltung eine dauerhafte Aufgabe ist. Ein einzelner Stichtag hatte sich als unrealistisch erwiesen, die Weiterentwicklung soll nun kontinuierlich erfolgen.
Was ist die BundID?
Die BundID ist das zentrale Nutzerkonto, mit dem Sie sich bei digitalen Verwaltungsleistungen ausweisen. Sie soll zur DeutschlandID weiterentwickelt werden und künftig auch ein Postfach für die Kommunikation mit Behörden erhalten.