Verwaltungsfachwirt: Aufstieg durch Fortbildung
Der Verwaltungsfachwirt, auch Angestelltenlehrgang II genannt, ist die klassische Aufstiegsfortbildung im öffentlichen Dienst. Er öffnet die Tür zu Aufgaben, die sonst dem gehobenen Dienst vorbehalten sind.
Die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt baut auf einer abgeschlossenen Verwaltungsausbildung und Berufserfahrung auf. Sie vertieft rechtliches und betriebswirtschaftliches Wissen und befähigt zu sachbearbeitenden und ersten leitenden Aufgaben.
Voraussetzungen
In der Regel setzen die Lehrgänge eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte sowie einige Jahre Berufserfahrung voraus. Die genauen Bedingungen legen die Verwaltungsschulen der Länder fest.
Inhalte und Ablauf
Der Lehrgang vermittelt vertieftes Verwaltungs-, Kommunal- und Privatrecht, Personalwesen, öffentliche Finanzwirtschaft und Betriebswirtschaft. Er wird berufsbegleitend oder in Vollzeit angeboten und schließt mit einer Prüfung ab.
Was der Abschluss bringt
Mit dem Verwaltungsfachwirt übernehmen Sie anspruchsvollere Aufgaben, die häufig einer Eingruppierung im Bereich des gehobenen Dienstes entsprechen. Für viele ist er der wichtigste Karriereschritt ohne ein zusätzliches Studium.
Häufige Fragen
Was ist der Angestelltenlehrgang II?
Das ist die gängige Bezeichnung für die Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt. Sie qualifiziert Beschäftigte für höherwertige Aufgaben im öffentlichen Dienst.
Brauche ich dafür ein Studium?
Nein. Der Verwaltungsfachwirt ist gerade der Weg, ohne Studium in anspruchsvollere, dem gehobenen Dienst vergleichbare Aufgaben aufzusteigen.
Wie lange dauert die Fortbildung?
Je nach Anbieter und Form dauert der Lehrgang berufsbegleitend meist ein bis zwei Jahre, in Vollzeit entsprechend kürzer. Er schließt mit einer Prüfung ab.