Bauantrag stellen
Wer baut oder umfassend umbaut, braucht meist eine Baugenehmigung. Wie der Bauantrag läuft und wer ihn einreichen darf.
Für den Neubau, den Anbau oder wesentliche Nutzungsänderungen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Der Bauantrag wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Einreichen darf ihn nicht jede Person selbst: Er muss von einer bauvorlageberechtigten Person, meist einer Architektin oder einem Bauingenieur, erstellt und unterschrieben werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) der Stadt oder des Landkreises
- Kosten
- abhängig von den Baukosten, oft mehrere Hundert Euro
- Dauer
- mehrere Wochen bis Monate
- Online
- in vielen Ländern über ein digitales Bauantragsportal
Voraussetzungen
- Das Vorhaben ist genehmigungspflichtig nach der Landesbauordnung.
- Der Bauantrag wird von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt.
- Das Grundstück ist bebaubar (Bebauungsplan beachten).
Diese Unterlagen brauchen Sie
- ausgefülltes Bauantragsformular
- Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung
- Nachweise zu Standsicherheit, Brand- und Wärmeschutz
So läuft es ab
- Entwurfsverfasser beauftragen und Unterlagen erstellen lassen.
- Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen, oft digital.
- Die Behörde prüft, beteiligt weitere Stellen und erteilt die Genehmigung.
Genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei?
Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen, richtet sich nach der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Größere Neubauten und wesentliche Änderungen sind genehmigungspflichtig, viele kleinere Vorhaben wie bestimmte Gartenhäuser, Terrassen oder Solaranlagen dagegen verfahrensfrei. Verfahrensfrei bedeutet aber nicht regelfrei: Das geltende Baurecht müssen Sie trotzdem einhalten.
Die Rolle des Entwurfsverfassers
Den Bauantrag erstellt und unterschreibt eine bauvorlageberechtigte Person, in der Regel eine Architektin oder ein Bauingenieur. Sie als Bauherr sind Antragsteller und beauftragen den Entwurfsverfasser. Dieser stellt die Bauzeichnungen, die Baubeschreibung und die erforderlichen Nachweise zusammen und reicht sie ein.
Bebauungsplan und Nachbarn
Was auf einem Grundstück zulässig ist, ergibt sich meist aus dem Bebauungsplan der Gemeinde, etwa zu Größe, Höhe und Abständen. In vielen Verfahren werden die Nachbarn beteiligt. Ein frühzeitiges Gespräch mit ihnen kann spätere Einwände vermeiden und das Verfahren beschleunigen.
Tipp: Klären Sie früh mit dem Bauamt, ob Ihr Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig ist. Kleinere Vorhaben sind je nach Landesbauordnung verfahrensfrei. Eine Bauvoranfrage schafft vorab Klarheit über die grundsätzliche Zulässigkeit, bevor Sie in eine teure Planung investieren.
Häufige Fragen
Kann ich den Bauantrag selbst einreichen?
Den formalen Bauantrag muss eine bauvorlageberechtigte Person erstellen und unterschreiben. Als Bauherr beauftragen Sie diese und sind Antragsteller, die fachliche Vorlage übernimmt jedoch der Entwurfsverfasser.
Was ist eine Bauvoranfrage?
Mit der Bauvoranfrage klären Sie vorab einzelne Fragen der Zulässigkeit, etwa ob auf einem Grundstück grundsätzlich gebaut werden darf. Das gibt Planungssicherheit, bevor der vollständige Bauantrag gestellt wird.
Wie lange dauert die Baugenehmigung?
Das hängt vom Vorhaben und der Auslastung der Behörde ab. Einfache Vorhaben werden in wenigen Wochen bearbeitet, komplexe Bauvorhaben können mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Woher weiß ich, ob mein Vorhaben verfahrensfrei ist?
Das regelt die Landesbauordnung, die für jedes Bundesland eine Liste verfahrensfreier Vorhaben enthält. Im Zweifel gibt Ihnen die untere Bauaufsichtsbehörde Auskunft, bevor Sie beginnen.
Verwandte Leistungen
Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.