Einbürgerung beantragen
Welche Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit gelten, was sich zuletzt geändert hat und wie der Antrag abläuft.
Mit der Einbürgerung erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und damit unter anderem das volle Wahlrecht. Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde in den vergangenen Jahren zweimal geändert: Seit Juni 2024 dürfen Eingebürgerte ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, seit dem 30. Oktober 2025 gilt wieder eine einheitliche Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Einbürgerungsbehörde, je nach Land Stadt, Kreis oder Bezirksregierung
- Kosten
- 255 € je Person, 51 € für miteingebürgerte minderjährige Kinder
- Dauer
- je nach Behörde mehrere Monate bis über ein Jahr
- Aufenthalt
- einheitlich 5 Jahre (seit 30.10.2025)
Voraussetzungen
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland.
- Sie haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder einen Aufenthaltstitel, der zur Einbürgerung berechtigt.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe bestreiten.
- Sie verfügen über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1.
- Sie haben den Einbürgerungstest bestanden oder einen anerkannten Abschluss vorgelegt.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und sind nicht wegen erheblicher Straftaten verurteilt.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- einen gültigen Pass und Ihren Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde und gegebenenfalls Heiratsurkunde, meist mit beglaubigter Übersetzung
- Nachweise über Einkommen und Beschäftigung
- das Sprachzertifikat B1 und die Bescheinigung über den Einbürgerungstest
- Meldebescheinigung und Nachweise über Ihre bisherigen Aufenthaltszeiten
So läuft es ab
- Antragsformular bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde anfordern oder herunterladen.
- Unterlagen zusammenstellen, fehlende Nachweise wie den Einbürgerungstest rechtzeitig nachholen.
- Antrag einreichen und die Gebühr entrichten.
- Die Behörde prüft, holt Auskünfte ein und fordert bei Bedarf Unterlagen nach.
- Nach der Zusage erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde, meist bei einer feierlichen Übergabe.
Was sich zuletzt geändert hat
Die Reform von 2024 hatte zwei zentrale Neuerungen gebracht: Die Regelfrist sank von acht auf fünf Jahre, und die Mehrstaatigkeit wurde allgemein zugelassen. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung also nicht mehr aufgeben. Diese Regelung gilt weiterhin.
Zusätzlich war damals eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich, wenn besondere Integrationsleistungen und Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 vorlagen. Diese Möglichkeit wurde durch eine Gesetzesänderung zum 30. Oktober 2025 wieder gestrichen. Seitdem gilt für alle einheitlich die Frist von fünf Jahren. In der Praxis war die verkürzte Frist selten genutzt worden.
Kosten im Überblick
Die eigentliche Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro je Person. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, sind es 51 Euro. Dazu kommen Nebenkosten, die je nach Situation deutlich ins Gewicht fallen können: der Einbürgerungstest mit etwa 25 Euro, eine Sprachprüfung, sofern noch kein Zertifikat vorliegt, sowie Übersetzungen und Beglaubigungen ausländischer Urkunden.
Der Nachweis des Lebensunterhalts
Sie müssen den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige ohne Leistungen nach dem Bürgergeld oder der Sozialhilfe sichern können. Maßgeblich ist die Situation zum Zeitpunkt der Entscheidung, nicht die gesamte Vergangenheit. Für bestimmte Gruppen, etwa ehemalige Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, gelten Ausnahmen.
Einbürgerung von Kindern und Ehepartnern
Ehegatten und minderjährige Kinder können gemeinsam mit der antragstellenden Person eingebürgert werden, auch wenn sie die Aufenthaltszeit noch nicht vollständig erfüllen. Kinder, die in Deutschland geboren werden, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit der Geburt, wenn ein Elternteil seit mehreren Jahren rechtmäßig hier lebt.
Tipp: Der Einbürgerungstest umfasst 33 Fragen, von denen mindestens 17 richtig beantwortet werden müssen. Die Fragen stammen aus einem öffentlich einsehbaren Katalog, mit dem Sie sich gezielt vorbereiten können. Wer einen deutschen Schulabschluss hat, kann vom Test befreit sein.
Häufige Fragen
Wie lange muss ich in Deutschland leben, um eingebürgert zu werden?
In der Regel fünf Jahre. Die 2024 eingeführte Möglichkeit einer Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen wurde zum 30. Oktober 2025 wieder abgeschafft, seitdem gilt die Frist einheitlich.
Darf ich meine bisherige Staatsangehörigkeit behalten?
Ja. Seit Juni 2024 ist die Mehrstaatigkeit allgemein zugelassen. Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung also nicht mehr aufgeben. Ob Ihr Herkunftsstaat das ebenfalls erlaubt, richtet sich nach dessen Recht.
Was kostet die Einbürgerung?
Die Gebühr beträgt 255 Euro je Person und 51 Euro für minderjährige Kinder, die miteingebürgert werden. Hinzu kommen Kosten für den Einbürgerungstest, gegebenenfalls eine Sprachprüfung sowie Übersetzungen und Beglaubigungen.
Welche Sprachkenntnisse werden verlangt?
Erforderlich ist das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Nachweisen können Sie das über ein Sprachzertifikat, einen deutschen Schulabschluss oder ein in Deutschland abgeschlossenes Studium.
Wie läuft der Einbürgerungstest ab?
Der Test besteht aus 33 Fragen zu Rechtsordnung, Gesellschaft und Lebensverhältnissen in Deutschland. Bestanden ist er ab 17 richtigen Antworten. Die Fragen stammen aus einem öffentlich zugänglichen Katalog. Mit einem deutschen Schulabschluss können Sie befreit sein.
Verwandte Leistungen
Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.