Aufenthaltstitel beantragen
Welche Aufenthaltstitel es gibt, wo Sie sie beantragen, welche Unterlagen nötig sind und mit welchen Gebühren Sie rechnen müssen.
Wer nicht Staatsangehöriger eines EU-Staates ist und länger in Deutschland leben möchte, benötigt einen Aufenthaltstitel. Beantragt wird er bei der Ausländerbehörde am Wohnort, üblicherweise nach der Einreise mit einem nationalen Visum. Ausgestellt wird er als elektronischer Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat mit Chip.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Ausländerbehörde am Wohnort
- Kosten
- je nach Art des Titels meist 100 € und mehr, Niederlassungserlaubnis ab 113 €
- Dauer
- etwa 2 bis 12 Wochen, je nach Behörde
- Format
- elektronischer Aufenthaltstitel als Chipkarte
Voraussetzungen
- Sie sind eingereist und bei der Meldebehörde angemeldet.
- Es liegt ein Aufenthaltszweck vor, etwa Beschäftigung, Studium, Ausbildung oder Familiennachzug.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert und Sie haben Krankenversicherungsschutz.
- Ihr Pass ist gültig und Ihre Identität ist geklärt.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- einen gültigen Pass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- die Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Nachweise zum Aufenthaltszweck, etwa Arbeitsvertrag, Zulassungsbescheid oder Heiratsurkunde
- Nachweise über Einkommen und Krankenversicherung
So läuft es ab
- Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, in vielen Städten ausschließlich online.
- Antrag ausfüllen und die Unterlagen vollständig vorlegen.
- Biometrische Daten für die Chipkarte erfassen lassen und die Gebühr entrichten.
- Nach einigen Wochen den elektronischen Aufenthaltstitel abholen und die PIN aktivieren.
Die wichtigsten Arten
Das Aufenthaltsgesetz kennt mehrere Titel, die sich in Zweck und Dauer unterscheiden:
- Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und an einen Zweck gebunden, etwa Erwerbstätigkeit, Studium, Ausbildung oder Familiennachzug.
- Die Blaue Karte EU richtet sich an Hochqualifizierte mit einem Hochschulabschluss und einem Arbeitsplatz ab einer festgelegten Gehaltsschwelle.
- Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und zeitlich wie räumlich unbeschränkt.
- Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU ist ebenfalls unbefristet und erleichtert den Wechsel in andere EU-Staaten.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Aufenthaltsverordnung und unterscheiden sich je nach Titel. Für die Niederlassungserlaubnis fallen im Regelfall 113 Euro an, bei selbständiger Tätigkeit 124 Euro und für Hochqualifizierte 147 Euro. Für Minderjährige wird meist die Hälfte erhoben. Schutzberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge sind von vielen Gebühren befreit.
Der elektronische Aufenthaltstitel
Der Titel wird nicht mehr in den Pass geklebt, sondern als eigenständige Chipkarte ausgegeben. Auf dem Chip sind das Lichtbild, zwei Fingerabdrücke und die Nebenbestimmungen gespeichert. Die Karte enthält außerdem eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie sich im Internet ausweisen und digitale Verwaltungsleistungen nutzen können, ähnlich wie beim deutschen Personalausweis.
Verlängerung und Wechsel des Zwecks
Läuft Ihr Titel aus, beantragen Sie die Verlängerung bei derselben Behörde. Ändert sich Ihre Lebenssituation, etwa durch den Wechsel vom Studium in eine Beschäftigung, ist ein neuer Aufenthaltszweck einzutragen. Warten Sie damit nicht bis zum letzten Tag, denn die Ausländerbehörden sind vielerorts stark ausgelastet und Termine sind knapp.
Tipp: Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf Ihres Titels, idealerweise mehrere Wochen vorher. Geht der Antrag vor Fristablauf ein, gilt Ihr bisheriger Aufenthalt in der Regel als fortbestehend, bis die Behörde entschieden hat.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich einen Aufenthaltstitel?
Bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnorts. In größeren Städten heißt sie oft Amt für Migration oder Einwohneramt. Der Antrag wird in der Regel nach der Einreise mit einem nationalen Visum gestellt.
Was kostet ein Aufenthaltstitel?
Das hängt von der Art ab. Für eine Niederlassungserlaubnis sind es im Regelfall 113 Euro, bei selbständiger Tätigkeit 124 Euro und für Hochqualifizierte 147 Euro. Für Minderjährige wird meist die Hälfte erhoben.
Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis?
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und an einen bestimmten Zweck gebunden. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und nicht an einen Zweck gekoppelt, setzt aber unter anderem eine Mindestaufenthaltszeit und gesicherten Lebensunterhalt voraus.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Je nach Behörde und Auslastung zwischen etwa zwei und zwölf Wochen. Stellen Sie Verlängerungsanträge deshalb rechtzeitig, dann gilt Ihr bisheriger Aufenthalt bis zur Entscheidung in der Regel als fortbestehend.
Verwandte Leistungen
Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.