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Steuern & Abgaben

Hund anmelden (Hundesteuer)

Für Hunde fällt in fast allen Gemeinden Hundesteuer an. Wo Sie den Hund anmelden, welche Fristen gelten und was die Steuer kostet.

Wer einen Hund hält, muss ihn bei der Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen. Die Steuer ist eine kommunale Abgabe, ihre Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke, die der Hund beim Ausführen tragen sollte.

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständig
Steueramt / Stadtkasse der Gemeinde
Kosten
je nach Kommune, oft 30 bis 150 € pro Jahr
Dauer
Anmeldung sofort
Online
in vielen Kommunen möglich

Voraussetzungen

  • Sie halten einen Hund in Ihrem Haushalt.
  • Sie melden den Hund innerhalb der von der Gemeinde gesetzten Frist an.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Personalausweis und Angaben zum Hund (Rasse, Alter)
  • gegebenenfalls Nachweise über eine Steuerermäßigung

So läuft es ab

  1. Hund online oder beim Steueramt der Gemeinde anmelden.
  2. Angaben zum Hund machen, die Steuer wird festgesetzt.
  3. Hundesteuermarke erhalten und die Steuer entrichten.

Eine kommunale Steuer

Die Hundesteuer ist eine reine Gemeindesteuer. Jede Kommune legt die Höhe in ihrer Satzung selbst fest, deshalb gibt es keine bundesweit einheitlichen Beträge. Üblich sind für den ersten Hund oft Beträge im mittleren zweistelligen bis dreistelligen Bereich pro Jahr. Ab dem zweiten Hund steigt der Satz in vielen Gemeinden, für als gefährlich eingestufte Hunde ist er deutlich höher.

Die Hundesteuermarke

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke. Ihr Hund sollte sie beim Ausführen tragen, denn sie weist nach, dass die Steuer entrichtet ist. Geht die Marke verloren, stellt die Gemeinde gegen eine kleine Gebühr eine neue aus.

Ermäßigung und Befreiung

Für bestimmte Hunde gewähren viele Gemeinden eine Ermäßigung oder vollständige Befreiung, etwa für Tiere aus dem Tierheim, für Assistenz- und Diensthunde oder in sozialen Härtefällen. Die Voraussetzungen legt die jeweilige Satzung fest, ein Nachweis ist erforderlich.

Tipp: Melden Sie den Hund zeitnah an, denn eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden. Für bestimmte Hunde, etwa aus dem Tierheim oder bei nachgewiesener Assistenzfunktion, gewähren viele Gemeinden eine Ermäßigung oder Befreiung.

Häufige Fragen

Für welche Hunde muss ich Steuer zahlen?

Grundsätzlich für alle gehaltenen Hunde. Die Höhe steigt in vielen Gemeinden ab dem zweiten Hund und ist für als gefährlich eingestufte Hunde deutlich höher.

Muss ich den Hund abmelden, wenn er stirbt oder abgegeben wird?

Ja. Melden Sie den Hund bei der Gemeinde ab, damit die Steuerpflicht endet. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet.

Was kostet die Hundesteuer?

Das ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich und liegt häufig zwischen 30 und 150 Euro im Jahr für den ersten Hund. Den genauen Satz legt Ihre Gemeinde in ihrer Satzung fest.

Gibt es eine Befreiung von der Hundesteuer?

Ja, viele Gemeinden befreien oder ermäßigen die Steuer für Hunde aus dem Tierheim, für Assistenz- und Diensthunde oder in Härtefällen. Dafür ist ein Nachweis nötig.

Verwandte Leistungen

Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.