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Wohnen & Meldewesen

Wohnsitz anmelden

Wer neu in eine Wohnung zieht, muss sich anmelden. Frist, Wohnungsgeberbestätigung und Ablauf im Überblick.

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Das gilt für den Erstwohnsitz ebenso wie für einen zusätzlichen Wohnsitz. Grundlage ist das Bundesmeldegesetz. Die Anmeldung ist die Basis für viele weitere Vorgänge, vom Ausweis bis zur Steuer.

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständig
Bürgeramt / Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort
Kosten
in der Regel kostenfrei
Dauer
Meldung sofort, Frist 14 Tage nach Einzug
Online
in Pilotkommunen digital, sonst vor Ort

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Wohnung bezogen.
  • Sie melden sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung liegt vor.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • ausgefülltes Anmeldeformular der Kommune
  • Wohnungsgeberbestätigung der vermietenden Person
  • Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen

So läuft es ab

  1. Termin beim Bürgeramt des Wohnorts vereinbaren.
  2. Formular und Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
  3. Die neue Adresse wird eingetragen und die Ausweisdokumente aktualisiert.

Haupt- und Nebenwohnsitz

Wer mehrere Wohnungen im Inland bewohnt, muss eine davon als Hauptwohnsitz bestimmen. Maßgeblich ist die vorwiegend genutzte Wohnung. Auf Nebenwohnsitze erheben viele Kommunen eine Zweitwohnungsteuer, deren Höhe die jeweilige Gemeinde festlegt. Bei Familien gilt in der Regel der Wohnsitz der Familie als Hauptwohnsitz.

Anmeldung nach Zuzug aus dem Ausland

Wer aus dem Ausland zuzieht, meldet sich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an. Neben dem Ausweisdokument und der Wohnungsgeberbestätigung können weitere Nachweise nötig sein, etwa zur Staatsangehörigkeit oder zum Aufenthaltsstatus. Fragen Sie vorab, welche Unterlagen Ihre Kommune verlangt.

Frist und Bußgeld

Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug erfolgen. Wird die Frist deutlich überschritten, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Buchen Sie deshalb rechtzeitig einen Termin, denn in Ballungsräumen sind freie Termine mitunter Wochen im Voraus vergeben.

Tipp: Ohne Wohnungsgeberbestätigung ist keine Anmeldung möglich. Fordern Sie das Dokument frühzeitig an. Bei mehreren Wohnungen müssen Sie einen Wohnsitz als Hauptwohnsitz bestimmen, das ist meist der überwiegend genutzte.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz?

Der Hauptwohnsitz ist die vorwiegend genutzte Wohnung. Weitere Wohnungen gelten als Nebenwohnsitz. In vielen Kommunen wird auf Nebenwohnsitze eine Zweitwohnungsteuer erhoben.

Muss sich jede Person einzeln anmelden?

Familien und Personen, die gemeinsam einziehen, können sich in einem Vorgang anmelden. Alle Betroffenen müssen im Formular aufgeführt und ihre Ausweise vorgelegt werden.

Was kostet die Anmeldung?

Die reine Anmeldung ist in der Regel kostenfrei. Gebühren fallen nur für Zusatzleistungen an, etwa eine Meldebescheinigung.

Was ist, wenn ich keine Wohnungsgeberbestätigung bekomme?

Der Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet, sie auszustellen. Weigert er sich, können Sie das der Meldebehörde mitteilen. Eine Anmeldung ohne die Bestätigung ist grundsätzlich nicht möglich.

Verwandte Leistungen

Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.