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Fahrzeug & Verkehr

Auto abmelden

Bei Verkauf oder Verschrottung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. So melden Sie es ab, auch bequem online.

Wird ein Fahrzeug verkauft, verschrottet oder vorübergehend stillgelegt, sollten Sie es bei der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen, also abmelden. Das beendet die Kfz-Steuer- und Versicherungspflicht. Die Abmeldung ist auch vollständig online über i-Kfz möglich.

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständig
Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt
Kosten
etwa 7 bis 10 €
Dauer
sofort
Online
ja, über i-Kfz möglich

Voraussetzungen

  • Sie sind Halterin oder Halter des Fahrzeugs.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen liegen vor.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • beide Kennzeichen mit den Stempelplaketten
  • Personalausweis

So läuft es ab

  1. Termin bei der Zulassungsstelle buchen oder i-Kfz nutzen.
  2. Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen.
  3. Die Abmeldung wird bestätigt, Steuer und Versicherung enden.

Abmeldung online über i-Kfz

Die Außerbetriebsetzung ist der einfachste Online-Vorgang rund ums Fahrzeug. Sie lösen die verdeckten Sicherheitscodes auf den Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I frei, weisen sich mit der Online-Ausweisfunktion aus und bestätigen die Abmeldung. Die Kennzeichen behalten Sie, sie werden entwertet.

Verkauf oder Verschrottung

Verkaufen Sie das Fahrzeug, ist eine Abmeldung nicht zwingend, oft aber sinnvoll, damit die Halterpflichten sicher enden. Lassen Sie das Auto verschrotten, brauchen Sie einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Betriebs, den Sie bei der endgültigen Abmeldung vorlegen. Nur so ist das Fahrzeug dauerhaft aus dem Verkehr genommen.

Was nach der Abmeldung endet

Mit der Abmeldung enden die Kfz-Steuerpflicht und der Versicherungsschutz. Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig erstattet, die Zulassungsstelle informiert Zoll und Versicherung automatisch. Ein abgemeldetes Fahrzeug dürfen Sie weder im öffentlichen Raum abstellen noch bewegen.

Tipp: Heben Sie die Abmeldebestätigung gut auf. Sie ist der Nachweis gegenüber Versicherung und Finanzamt. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Verkehr stehen oder bewegt werden.

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto online abmelden?

Ja, die Außerbetriebsetzung über i-Kfz ist einer der einfachsten Online-Vorgänge. Sie benötigen den Sicherheitscode auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung sowie einen Ausweis mit Online-Funktion.

Bekomme ich Kfz-Steuer zurück?

Zu viel gezahlte Kfz-Steuer wird nach der Abmeldung automatisch anteilig erstattet. Sie müssen dafür nichts gesondert beantragen.

Wie lange bleibt das Kennzeichen reserviert?

Nach der Abmeldung bleibt das Kennzeichen in der Regel bis zu zwölf Monate für Sie reserviert, falls Sie das Fahrzeug wieder anmelden möchten.

Was brauche ich bei einer Verschrottung?

Für die endgültige Abmeldung nach Verschrottung ist ein Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs erforderlich. Diesen legen Sie zusammen mit Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung vor.

Verwandte Leistungen

Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.