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Fahrzeug & Verkehr

Auto zulassen

Vor der ersten Fahrt muss das Fahrzeug zugelassen werden. Welche Unterlagen die Zulassungsstelle verlangt und was es kostet.

Ein Fahrzeug darf erst nach der Zulassung im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Zuständig ist die Zulassungsstelle des Wohn- oder Firmensitzes. Neben dem Gang vor Ort ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung über das Portal i-Kfz möglich, mit der Fahrzeuge an- und abgemeldet oder umgemeldet werden können.

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständig
Zulassungsstelle / Straßenverkehrsamt
Kosten
etwa 30 € zzgl. Kennzeichen und Plaketten
Dauer
vor Ort meist am selben Tag
Online
ja, über i-Kfz möglich

Voraussetzungen

  • Sie sind Halterin oder Halter des Fahrzeugs.
  • Eine gültige Kfz-Versicherung besteht (nachgewiesen über die eVB-Nummer).
  • Die Hauptuntersuchung ist gültig.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Nachweis der Hauptuntersuchung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und Personalausweis

So läuft es ab

  1. eVB-Nummer bei der Kfz-Versicherung anfordern.
  2. Termin bei der Zulassungsstelle buchen oder i-Kfz nutzen.
  3. Unterlagen vorlegen, Kennzeichen und Plaketten erhalten.
  4. Gebühr zahlen, das Fahrzeug ist zugelassen.

Online zulassen mit i-Kfz

Seit September 2023 ist über die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz die vollständige Online-Zulassung möglich, in der vierten Ausbaustufe auch mit sofortiger Inbetriebsetzung. Das heißt: Sie dürfen das Fahrzeug direkt nach dem Online-Vorgang nutzen, die Plaketten und Bescheinigungen kommen per Post. Nutzbar sind Neuzulassung, Umschreibung mit Halterwechsel, Wiederzulassung und Außerbetriebsetzung, seit der Reform auch für Firmen.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Für die Zulassung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die eVB-Nummer Ihrer Versicherung, einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und Ihren Personalausweis. Beim Gebrauchtwagen gehört die Zulassungsbescheinigung des Vorbesitzers dazu. Für die Online-Zulassung lösen Sie zusätzlich die verdeckten Sicherheitscodes frei.

Kosten und Wunschkennzeichen

Die Zulassung kostet vor Ort etwa 25 bis 32 Euro, online meist etwas weniger. Hinzu kommen die Kennzeichenschilder und, falls gewünscht, die Gebühr für ein Wunschkennzeichen. Ein Wunschkennzeichen reservieren Sie vorab online, dann ist es zum Termin bereits vorgemerkt.

Tipp: Reservieren Sie ein Wunschkennzeichen vorab online, dann ist es zum Termin bereits vorgemerkt. Für Neuwagen übernimmt oft das Autohaus die Zulassung. Prüfen Sie beim Gebrauchtwagen, ob die Hauptuntersuchung noch ausreichend lange gültig ist.

Häufige Fragen

Was ist die eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein siebenstelliger Code, den Ihre Kfz-Versicherung ausstellt. Er weist der Zulassungsstelle nach, dass für das Fahrzeug Versicherungsschutz besteht.

Kann ich mein Auto online zulassen?

Ja, über die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz. Seit der vierten Ausbaustufe dürfen Sie das Fahrzeug direkt nutzen. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, die Plaketten kommen per Post.

Was kostet die Zulassung?

Vor Ort liegt die Zulassungsgebühr bei etwa 25 bis 32 Euro, online oft etwas günstiger. Hinzu kommen die Kennzeichenschilder und gegebenenfalls ein Wunschkennzeichen.

Kann ich das Fahrzeug sofort fahren?

Bei der Online-Zulassung über i-Kfz in der aktuellen Ausbaustufe ist die sofortige Inbetriebsetzung möglich. Sie erhalten einen vorläufigen Nachweis, die endgültigen Papiere folgen per Post.

Verwandte Leistungen

Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.