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Wohnsitz ummelden

Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Welche Unterlagen Sie brauchen und wie es abläuft.

Wer umzieht, muss den neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Grundlage ist das Bundesmeldegesetz. Seit einiger Zeit wird die elektronische Wohnsitzanmeldung schrittweise eingeführt, flächendeckend erfolgt die Ummeldung aber weiterhin persönlich im Bürgeramt.

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständig
Bürgeramt / Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort
Kosten
meist kostenfrei, in einigen Kommunen kleine Gebühr
Dauer
Meldung sofort, Frist 14 Tage nach Einzug
Online
in Pilotkommunen digital, sonst vor Ort

Voraussetzungen

  • Sie sind innerhalb Deutschlands umgezogen.
  • Sie melden sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug.
  • Die Wohnungsgeberbestätigung liegt vor.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • ausgefülltes Meldeformular der Kommune
  • Wohnungsgeberbestätigung der vermietenden Person
  • Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen

So läuft es ab

  1. Termin beim Bürgeramt des neuen Wohnorts vereinbaren.
  2. Meldeformular und Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
  3. Ausweisdokumente werden aktualisiert, die neue Adresse wird eingetragen.

Die Wohnungsgeberbestätigung

Ohne die Wohnungsgeberbestätigung geht es nicht. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter muss darin den Einzug bestätigen und dabei Name, Anschrift, Einzugsdatum und die meldepflichtigen Personen angeben. Wer selbst Eigentum bezieht, bestätigt den Einzug sich selbst gegenüber. Der Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen auszustellen.

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Die Ummeldung wird schrittweise digital möglich. In immer mehr Kommunen können Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen, wenn Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein Nutzerkonto besitzen. Der Ausweischip wird anschließend an einem Terminal im Amt aktualisiert. Flächendeckend ist der Gang zum Bürgeramt aber weiterhin die Regel.

Das sollten Sie außerdem ummelden

Mit der Meldebehörde ist es nicht getan. Denken Sie auch an die Adressänderung bei Ihrer Kfz-Zulassung, beim Finanzamt, bei Banken, Versicherungen, Arbeitgeber und Abonnements. Ein Nachsendeauftrag der Post überbrückt die Übergangszeit, ersetzt die Ummeldung aber nicht.

Tipp: Die Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht, ohne sie kann die Meldebehörde die Ummeldung ablehnen. Fordern Sie das Dokument frühzeitig von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter an. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld.

Häufige Fragen

Muss ich mich beim alten Wohnort abmelden?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Die Abmeldung erfolgt automatisch durch die Anmeldung am neuen Ort. Eine gesonderte Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Was kostet die Ummeldung?

In den meisten Kommunen ist die Ummeldung kostenfrei. Einige Städte erheben eine geringe Verwaltungsgebühr, etwa für die Änderung im Fahrzeugschein.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Eine verspätete Anmeldung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis sind kurze Überschreitungen meist unproblematisch, verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht.

Brauche ich für die Ummeldung einen Termin?

Viele Bürgerämter arbeiten inzwischen ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung, die Sie online buchen können. Prüfen Sie das vorab, um Wartezeiten zu vermeiden.

Ändert sich meine Adresse im Personalausweis automatisch?

Nein, aber bei der Ummeldung wird die neue Anschrift auf einem Aufkleber im Ausweis und im Chip aktualisiert. Ein neues Dokument brauchen Sie deshalb nicht.

Verwandte Leistungen

Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.