Standesbeamter werden
Standesbeamtinnen und Standesbeamte begleiten Menschen an den Wendepunkten ihres Lebens: bei der Geburt, der Eheschließung und im Todesfall. Der Weg dorthin führt in aller Regel über eine Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung und einen verpflichtenden Fachlehrgang.
Der Beruf ist kein eigener Ausbildungsberuf. Man wird nicht Standesbeamtin, indem man sich dafür bewirbt und eine dreijährige Lehre absolviert. Stattdessen handelt es sich um eine Bestellung: Eine Gemeinde überträgt einer bereits in der Verwaltung tätigen Person die Aufgaben des Standesamts. Grundlage ist das Personenstandsgesetz, die Einzelheiten regeln die Länder.
Der übliche Weg
In den meisten Fällen steht am Anfang eine Ausbildung oder ein Studium in der öffentlichen Verwaltung. Typisch sind:
- die Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten
- ein duales Studium der öffentlichen Verwaltung, das mit dem Bachelor of Laws abschließt
- der Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn im mittleren oder gehobenen Dienst
Erst danach folgt die Spezialisierung. Wer im Standesamt eingesetzt werden soll, durchläuft einen Fachlehrgang und wird anschließend förmlich bestellt.
Der Grundlehrgang ist Pflicht
Für eine Bestellung mit uneingeschränktem Aufgabenbereich ist eine fachspezifische Grundausbildung vorgeschrieben. Bundesweit besuchen angehende Standesbeamtinnen und Standesbeamte dafür überwiegend die Akademie für Personenstandswesen im osthessischen Bad Salzschlirf. Der Grundlehrgang dauert dort etwa zwei Wochen.
Auf dem Lehrplan stehen unter anderem Eheschließungsrecht, Namensrecht, internationales Privatrecht sowie Kommunikationstechniken und das Verfassen von Trauansprachen. Weil sich das Personenstandsrecht laufend ändert, gehören regelmäßige Fortbildungen fest zum Beruf.
Quereinstieg ohne Verwaltungsausbildung
Ein Quereinstieg ist möglich, aber kein Selbstläufer. Einzelne Kommunen stellen Bewerberinnen und Bewerber mit juristischem oder sozialem Hintergrund ein und lassen die Fachausbildung berufsbegleitend nachholen. Ob und unter welchen Bedingungen das geht, entscheidet die Gemeinde im Rahmen des Landesrechts, eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.
Wer diesen Weg erwägt, sollte direkt bei kleineren Kommunen nachfragen. Dort ist die Personaldecke dünner und die Bereitschaft größer, jemanden einzuarbeiten und zum Lehrgang zu schicken. Ein einwandfreies Führungszeugnis wird in jedem Fall vorausgesetzt.
Was den Beruf besonders macht
Standesbeamtinnen und Standesbeamte sind bei ihren Amtshandlungen nicht weisungsgebunden. Sie entscheiden eigenverantwortlich nach Recht und Gesetz, etwa darüber, ob eine Eheschließung vorgenommen werden kann. Diese Unabhängigkeit ist im öffentlichen Dienst ungewöhnlich und einer der Gründe, warum viele den Beruf schätzen.
Die Kehrseite: Klassische Aufstiegswege sind selten. Wer die Leitung eines Standesamts erreicht hat, bleibt fachlich meist dort. Karriere findet eher über die Größe der Kommune oder über Fachverantwortung statt.
Die Aufgaben im Überblick
- Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen
- Führung der Personenstandsregister und Ausstellung von Urkunden
- Prüfung der Anmeldung einer Eheschließung, auch bei Beteiligung ausländischen Rechts
- Durchführung der Trauung einschließlich der Ansprache
- Namensführung, Vaterschaftsanerkennungen und Kirchenaustritte, je nach Bundesland
Verdienst
Die Bezahlung richtet sich danach, ob Sie im Beamtenverhältnis oder als tariflich beschäftigte Person arbeiten, und nach dem Bundesland. Im gehobenen Dienst ist ein Einstieg in der Besoldungsgruppe A 10 üblich, bei tariflicher Beschäftigung erfolgt die Eingruppierung nach dem TVöD. Die konkreten Beträge entnehmen Sie den aktuellen Besoldungs- und Entgelttabellen, da sie sich regelmäßig ändern und je nach Land unterschiedlich ausfallen.
Realistisch einschätzen: Standesämter sind klein, oft arbeiten dort nur wenige Personen. Stellen werden entsprechend selten ausgeschrieben. Wer den Beruf anstrebt, hat die besten Aussichten, wenn er bereits in einer Kommunalverwaltung arbeitet und intern Interesse anmeldet.
Häufige Fragen
Wie wird man Standesbeamtin oder Standesbeamter?
In der Regel über eine Ausbildung oder ein duales Studium in der öffentlichen Verwaltung, gefolgt von einem verpflichtenden Grundlehrgang im Personenstandswesen. Anschließend bestellt die Gemeinde Sie förmlich zur Standesbeamtin oder zum Standesbeamten. Einen eigenständigen Ausbildungsberuf gibt es nicht.
Kann man ohne Verwaltungsausbildung Standesbeamter werden?
Ein Quereinstieg ist möglich, aber die Ausnahme. Manche Kommunen stellen Personen mit juristischem oder sozialem Hintergrund ein und lassen die Fachausbildung berufsbegleitend nachholen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht, es entscheidet die Gemeinde nach Landesrecht.
Wie lange dauert der Lehrgang?
Der Grundlehrgang an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf dauert etwa zwei Wochen. Da sich das Personenstandsrecht häufig ändert, kommen regelmäßige Fortbildungen hinzu.
Braucht man ein Studium?
Nicht zwingend. Der Weg über die Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten ist ebenso möglich wie ein duales Studium. Für eine Laufbahn im gehobenen Dienst ist das Studium allerdings der übliche Zugang.
Was verdient man im Standesamt?
Das hängt von Bundesland und Statusverhältnis ab. Im gehobenen Dienst ist ein Einstieg in der Besoldungsgruppe A 10 üblich, tariflich Beschäftigte werden nach dem TVöD eingruppiert. Verbindliche Beträge stehen in den jeweils aktuellen Besoldungs- und Entgelttabellen.
Sind Standesbeamte weisungsgebunden?
Nein, bei ihren Amtshandlungen sind sie es nicht. Sie entscheiden eigenverantwortlich nach Recht und Gesetz, etwa über die Vornahme einer Eheschließung. Das unterscheidet den Beruf von vielen anderen Tätigkeiten in der Verwaltung.