Geburtsurkunde beantragen
Die Geburtsurkunde brauchen Sie für viele Anlässe. So fordern Sie sie beim Standesamt an, auch aus der Ferne.
Die Geburtsurkunde weist die Geburt einer Person nach und wird für zahlreiche Zwecke benötigt, etwa für eine Eheschließung, die Beantragung von Elterngeld oder die Anmeldung in Kita und Schule. Ausgestellt wird sie vom Standesamt des Ortes, an dem die Person geboren wurde.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Standesamt des Geburtsortes
- Kosten
- je nach Kommune etwa 10 bis 15 € pro Urkunde
- Dauer
- vor Ort sofort, per Post einige Tage
- Online
- in vielen Kommunen per Online-Formular
Voraussetzungen
- Sie sind die betroffene Person, ein Elternteil, Ehepartner oder ein direkter Abkömmling.
- Andere Personen benötigen ein berechtigtes Interesse und einen Nachweis.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zu Name, Geburtsdatum und Geburtsort der Person
- bei Anforderung für Dritte einen Nachweis der Berechtigung
So läuft es ab
- Standesamt des Geburtsortes ermitteln.
- Urkunde vor Ort, per Post oder über das Online-Formular anfordern.
- Gebühr zahlen, die Urkunde wird ausgestellt oder zugesandt.
Wer eine Geburtsurkunde erhält
Anfordern dürfen die Urkunde die betroffene Person selbst, ihre Eltern, Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder und Enkel. Andere Personen benötigen ein rechtliches Interesse und einen entsprechenden Nachweis, etwa eine Vollmacht. Für die Anforderung genügen Angaben zu Name, Geburtsdatum und Geburtsort sowie Ihr Ausweis.
Internationale Urkunde
Für die Verwendung im Ausland gibt es die internationale Geburtsurkunde, die mehrsprachig ausgestellt wird und in vielen Ländern ohne Übersetzung anerkannt ist. Geben Sie den Verwendungszweck bei der Anforderung an, dann stellt das Standesamt gleich die passende Form aus. In manchen Fällen ist zusätzlich eine Überbeglaubigung nötig.
Kosten und Ausfertigungen
Eine Urkunde kostet je nach Kommune meist zwischen 10 und 15 Euro, weitere gleichzeitig ausgestellte Ausfertigungen sind oft günstiger. In einigen Bundesländern gelten inzwischen höhere Gebühren. Für Renten- oder Sozialleistungszwecke sind Urkunden häufig gebührenfrei. Überlegen Sie vorab, wie viele Ausfertigungen Sie benötigen.
Tipp: Für offizielle Zwecke im Ausland benötigen Sie oft eine internationale Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Übersetzung. Geben Sie den Verwendungszweck bei der Anforderung an, dann stellt das Standesamt gleich die passende Form aus.
Häufige Fragen
Wer darf eine Geburtsurkunde beantragen?
Die betroffene Person selbst, ihre Eltern, Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Kinder und Enkel. Weitere Personen brauchen ein rechtliches Interesse und einen Nachweis.
Was kostet eine Geburtsurkunde?
Je nach Kommune meist 10 bis 15 Euro pro Urkunde, weitere gleichzeitig ausgestellte Exemplare sind günstiger. Für Renten- und Sozialleistungszwecke ist sie oft gebührenfrei.
Kann ich die Geburtsurkunde online bestellen?
Viele Standesämter bieten ein Online-Formular an. Die Urkunde wird dann gegen Gebühr per Post verschickt. Ein rein digitaler Versand ist bislang nicht üblich.
Wie viele Ausfertigungen brauche ich?
Das hängt vom Zweck ab. Für eine Eheschließung oder Elterngeld genügt oft eine Urkunde, manche Stellen behalten sie aber ein. Mehrere Ausfertigungen ersparen eine erneute Anforderung.
Verwandte Leistungen
Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.