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Soziales & Leistungen

Kindergeld beantragen

Für jedes Kind gibt es Kindergeld. Wo Sie es beantragen, welche Angaben nötig sind und ab wann es gezahlt wird.

Kindergeld unterstützt Familien und wird grundsätzlich für jedes Kind gezahlt. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag lässt sich online stellen. Für die Auszahlung sind die steuerlichen Identifikationsnummern von Kind und antragstellender Person erforderlich.

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständig
Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Kosten
kostenfrei
Dauer
Bearbeitung einige Wochen, rückwirkend begrenzt möglich
Online
ja, Online-Antrag der Familienkasse

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Kind, das im Haushalt lebt oder von Ihnen unterhalten wird.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
  • Die Steuer-Identifikationsnummern liegen vor.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und der antragstellenden Person
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bei älteren Kindern Nachweise über Ausbildung oder Studium

So läuft es ab

  1. Online-Antrag bei der Familienkasse ausfüllen.
  2. Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsurkunde beifügen.
  3. Antrag absenden, die Familienkasse prüft und zahlt aus.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat, für jedes Kind gleich viel. Die Familienkasse passt den Betrag bei Erhöhungen automatisch an, ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig. Alternativ zum Kindergeld prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung, ob der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist, und wendet automatisch die vorteilhaftere Variante an.

Bis zu welchem Alter

Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, einem Studium, einem freiwilligen Dienst oder ist es unter bestimmten Voraussetzungen ohne Ausbildungsplatz oder arbeitsuchend, verlängert sich der Anspruch bis längstens zum 25. Geburtstag. Dafür sind entsprechende Nachweise erforderlich.

Antrag bei der Familienkasse

Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag stellen Sie online. Sie benötigen die steuerlichen Identifikationsnummern des Kindes und der antragstellenden Person sowie die Geburtsurkunde. Kindergeld wird nur für sechs Monate rückwirkend gezahlt, ein zügiger Antrag lohnt sich daher.

Tipp: Stellen Sie den Antrag zeitnah nach der Geburt, denn Kindergeld wird nur begrenzt rückwirkend gezahlt. Für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium besteht der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen weiter, hier sind Nachweise nötig.

Häufige Fragen

Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 sind es 259 Euro pro Kind und Monat, einheitlich für jedes Kind. Die Familienkasse zahlt den Betrag automatisch in der jeweils gültigen Höhe.

Bis zu welchem Alter gibt es Kindergeld?

Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung, Studium oder unter weiteren Voraussetzungen bis maximal zum 25. Geburtstag.

Kann ich Kindergeld rückwirkend bekommen?

Eine rückwirkende Zahlung ist nur für bis zu sechs Monate vor der Antragstellung möglich. Ein früher Antrag lohnt sich daher.

Wer bekommt das Kindergeld ausgezahlt?

Leben die Eltern zusammen, bestimmen sie, an wen gezahlt wird. Lebt das Kind bei einem Elternteil, erhält in der Regel dieser das Kindergeld.

Verwandte Leistungen

Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.