Elterngeld beantragen
Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt. Wo Sie es beantragen, welche Nachweise nötig sind und was Basiselterngeld und ElterngeldPlus unterscheidet.
Elterngeld gleicht einen Teil des wegfallenden Einkommens aus, wenn Sie nach der Geburt Ihres Kindes weniger oder gar nicht arbeiten. Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes. Sie können zwischen Basiselterngeld und dem länger laufenden ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes
- Kosten
- kostenfrei
- Dauer
- Bearbeitung mehrere Wochen
- Online
- in den meisten Ländern über ElterngeldDigital
Voraussetzungen
- Sie betreuen Ihr Kind nach der Geburt selbst und leben mit ihm zusammen.
- Sie arbeiten nicht mehr als 32 Wochenstunden.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Geburtsurkunde mit dem Verwendungszweck Elterngeld
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt
- Bescheinigung der Krankenkasse und gegebenenfalls des Arbeitgebers
So läuft es ab
- Antrag online über ElterngeldDigital oder auf Papier stellen.
- Geburtsurkunde und Einkommensnachweise beifügen.
- Die Elterngeldstelle prüft den Antrag und setzt die Höhe fest.
Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Das Basiselterngeld wird bis zu 14 Monate lang gezahlt und ersetzt einen höheren Anteil des wegfallenden Einkommens. ElterngeldPlus läuft doppelt so lange mit halben Monatsbeträgen und lohnt sich besonders, wenn Sie in Teilzeit arbeiten. Beide Varianten lassen sich kombinieren. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein beziehen, gemeinsam sind es bis zu 14 Monate.
Wie viel Elterngeld
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, bei niedrigen Einkommen bis zu 67 Prozent. Es liegt mindestens bei 300 Euro und höchstens bei 1.800 Euro im Monat. Den Mindestbetrag erhalten Sie auch ohne vorheriges Einkommen. Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus können hinzukommen.
Einkommensgrenze
Für Geburten ab dem 1. April 2025 besteht kein Anspruch mehr, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 175.000 Euro übersteigt. Das gilt für Paare und für Alleinerziehende gleichermaßen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen.
Tipp: Stellen Sie den Antrag zügig nach der Geburt, denn Elterngeld wird nur für die letzten drei Monate vor Antragseingang rückwirkend gezahlt. Wer Teilzeit arbeiten möchte, fährt mit ElterngeldPlus oft besser, weil es über einen längeren Zeitraum ausgezahlt wird.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld wird bis zu 14 Monate lang gezahlt und ersetzt einen höheren Anteil des Einkommens. ElterngeldPlus läuft doppelt so lange mit halben Monatsbeträgen und eignet sich besonders, wenn Sie in Teilzeit arbeiten.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Basiselterngeld beträgt je nach vorherigem Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Auch ohne vorheriges Einkommen wird der Mindestbetrag von 300 Euro gezahlt.
Ab welchem Einkommen bekomme ich kein Elterngeld mehr?
Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen 175.000 Euro übersteigt. Das gilt für Paare und Alleinerziehende.
Können beide Elternteile Elterngeld beziehen?
Ja. Die Monate können zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Für gemeinsame Bezugsmonate und Partnermonate gelten besondere Regeln, die die Bezugsdauer verlängern können.
Verwandte Leistungen
Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.