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Soziales & Leistungen

Bürgergeld beantragen

Wer Anspruch auf Bürgergeld hat, wie hoch die Regelsätze 2026 sind, was zusätzlich übernommen wird und wie der Antrag läuft.

Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Es richtet sich an erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter sowie an die mit ihnen zusammenlebenden Angehörigen. Zuständig ist das Jobcenter. Neben dem Regelsatz werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Zuständig
Jobcenter am Wohnort
Höhe
563 € Regelsatz für Alleinstehende (2026 unverändert)
Zusätzlich
angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
Online
Antrag online, schriftlich oder persönlich möglich

Voraussetzungen

  • Sie sind zwischen 15 Jahren und der Regelaltersgrenze und grundsätzlich erwerbsfähig.
  • Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um den Bedarf zu decken.
  • Sie wirken bei der Aufklärung Ihrer Situation mit und legen die nötigen Nachweise vor.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Ausweisdokumente aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
  • Mietvertrag und aktuelle Nachweise über Miete und Heizkosten
  • Nachweise über Einkommen, etwa Lohnabrechnungen oder Bescheide
  • Kontoauszüge der letzten Monate und Angaben zum Vermögen
  • Nachweise über Krankenversicherung und gegebenenfalls Unterhaltszahlungen

So läuft es ab

  1. Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen, online, schriftlich oder vor Ort.
  2. Hauptantrag und die zugehörigen Anlagen vollständig ausfüllen.
  3. Nachweise einreichen, fehlende Unterlagen zeitnah nachreichen.
  4. Das Jobcenter prüft und erlässt einen Bewilligungsbescheid, üblicherweise für zwölf Monate.
  5. Vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Die Regelsätze 2026

Die Regelbedarfe bleiben 2026 unverändert. Es handelt sich um die zweite Nullrunde in Folge, weil der rechnerisch ermittelte Wert unter dem seit Januar 2024 geltenden Betrag liegt und die Sätze nicht gesenkt werden. Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz weiterhin 563 Euro im Monat. Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, für Jugendliche und für Kinder gelten gestaffelt niedrigere Beträge.

Der Regelsatz deckt Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ab. Nicht enthalten sind Miete und Heizung, diese werden gesondert übernommen, soweit sie angemessen sind.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Aufwendungen für die Wohnung, solange sie als angemessen gelten. Was angemessen ist, richtet sich nach örtlichen Richtwerten, die sich nach Haushaltsgröße und Wohnort unterscheiden. Liegen die Kosten darüber, werden sie zunächst befristet weitergezahlt, verbunden mit der Aufforderung, die Kosten zu senken.

Mehrbedarfe

In bestimmten Lebenslagen wird der Bedarf erhöht, etwa bei Schwangerschaft, für Alleinerziehende, bei einer kostenaufwändigen Ernährung aus medizinischen Gründen oder bei einer Behinderung. Diese Mehrbedarfe müssen Sie nicht gesondert beantragen, teilen Sie die Umstände dem Jobcenter aber mit und belegen Sie sie.

Einmalige Leistungen

Für bestimmte Anschaffungen gibt es Leistungen zusätzlich zum Regelsatz, etwa für die Erstausstattung einer Wohnung, für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt oder für mehrtägige Klassenfahrten. Diese Leistungen müssen gesondert beantragt werden, und zwar bevor die Anschaffung getätigt wird.

Verhältnis zu anderen Leistungen

Vor dem Bürgergeld sind vorrangige Leistungen auszuschöpfen. Dazu zählen unter anderem das Wohngeld, der Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld. Für viele Haushalte mit geringem Einkommen kann eine Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag günstiger und weniger aufwändig sein als der Bezug von Bürgergeld.

Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn Bürgergeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Ein formloser Antrag genügt zunächst, die Formulare können Sie nachreichen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?

Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 563 Euro im Monat und bleibt damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für Partner, Jugendliche und Kinder gelten gestaffelt niedrigere Sätze. Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung kommen hinzu.

Warum steigt das Bürgergeld 2026 nicht?

Weil die gesetzliche Fortschreibung einen niedrigeren Wert ergeben hat als den seit Januar 2024 geltenden Betrag. Da die Regelsätze nicht gesenkt werden, bleiben sie unverändert. Es ist die zweite Nullrunde in Folge.

Wo stelle ich den Antrag?

Beim Jobcenter Ihres Wohnorts. Der Antrag ist online, schriftlich oder persönlich möglich. Ein formloser Antrag reicht zunächst aus, die ausgefüllten Formulare können Sie nachreichen.

Ab wann wird gezahlt?

Grundsätzlich ab dem Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Rückwirkend für frühere Monate wird nicht gezahlt, deshalb sollten Sie den Antrag nicht aufschieben.

Werden Miete und Heizung zusätzlich übernommen?

Ja, sofern sie angemessen sind. Was als angemessen gilt, richtet sich nach örtlichen Richtwerten und der Haushaltsgröße. Höhere Kosten werden zunächst befristet weitergezahlt, verbunden mit der Aufforderung, sie zu senken.

Verwandte Leistungen

Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.