Wohngeld beantragen
Wohngeld hilft bei den Wohnkosten, wenn das Einkommen knapp ist. Wer Anspruch hat und wie der Antrag läuft.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es gibt ihn als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter sowie als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum. Ob und in welcher Höhe Anspruch besteht, hängt von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zuständig
- Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises
- Kosten
- kostenfrei
- Dauer
- Bearbeitung mehrere Wochen
- Online
- in vielen Kommunen möglich
Voraussetzungen
- Ihr Einkommen liegt im Rahmen der Wohngeldgrenzen.
- Sie beziehen keine anderen Leistungen, die die Wohnkosten bereits abdecken.
- Sie bewohnen die Wohnung selbst.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
- Mietvertrag und Nachweis der Wohnkosten
- Personalausweis und ausgefüllter Antrag
So läuft es ab
- Antrag bei der Wohngeldstelle Ihrer Kommune stellen, oft online.
- Einkommens- und Mietnachweise beifügen.
- Die Wohngeldstelle prüft und setzt das Wohngeld fest.
Wohngeld-Plus
Seit der Reform zum 1. Januar 2023 gilt das Wohngeld-Plus. Es fällt spürbar höher aus als früher und enthält dauerhaft eine Heizkosten- und eine Klimakomponente. Anspruch haben seither deutlich mehr Haushalte, bundesweit rund zwei Millionen. Die Beträge werden regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst, zuletzt zum Jahresbeginn 2026.
Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Wohngeld gibt es in zwei Formen: als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter und als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von drei Faktoren ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Bewilligung und Verlängerung
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen, am besten einige Wochen vor Ablauf, damit die Zahlung nahtlos weiterläuft. Ändern sich Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße wesentlich, teilen Sie das der Wohngeldstelle mit.
Tipp: Ein Wohngeldrechner gibt vorab eine grobe Orientierung, ob sich der Antrag lohnt. Wer bereits Bürgergeld oder andere Leistungen mit Wohnkostenanteil bezieht, hat in der Regel keinen zusätzlichen Wohngeldanspruch.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Haushalte mit geringem Einkommen, deren Wohnkosten nicht bereits über andere Leistungen wie Bürgergeld gedeckt sind. Die genauen Grenzen hängen von Haushaltsgröße, Einkommen und Miethöhe ab.
Was ist das Wohngeld-Plus?
Das Wohngeld-Plus ist die seit 2023 geltende, deutlich erhöhte Form des Wohngelds mit Heizkosten- und Klimakomponente. Es erreicht deutlich mehr Haushalte als das frühere Wohngeld.
Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Wohngeld wird in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten gewährt. Danach ist ein Weiterbewilligungsantrag nötig.
Zählt Wohngeld als Einkommen?
Wohngeld ist eine zweckgebundene Sozialleistung und wird nicht wie steuerpflichtiges Einkommen behandelt. Es mindert aber unter Umständen den Anspruch auf andere Leistungen.
Verwandte Leistungen
Ohne Gewähr. Diese Anleitung dient der Orientierung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich je nach Kommune und Zeitpunkt unterscheiden. Verbindliche Auskünfte gibt Ihnen die zuständige Behörde.